Lübeck - Machtwort des Umweltministeriums: Die Stadt soll dem Tierpark „unverzüglich“ die Betriebserlaubnis erteilen. Die Kündigung des Pachtvertrages wird damit schwieriger.
Überraschende Wende in der Tierpark-Diskussion: Das Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die Stadt Lübeck jetzt aufgefordert, dem Lübecker Tierpark die Betriebsgenehmigung nach der EU-Zoorichtlinie „unverzüglich“ zu erteilen. „Aus unserer Sicht erfüllt der Park sämtliche Bestimmungen der EU-Richtlinie“, so Christian Seyfert, Sprecher des Umweltministeriums, auf LN-Anfrage.
Diese Deutlichkeit überrascht, denn nach der Prüfung im Oktober vergangenen Jahres hatte das Land das Zertifizierungsverfahren wegen Vorbehalten der Stadt zunächst auf unbestimmte Zeit
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Samstag, 20. Juni 2009
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